Zusätzliche Seminare | Entspannungsverfahren | Gruppenpsychotherapie
Sie haben am BIPP die Möglichkeit, zusätzliche Seminare wie auch die Voraussetzungen für die Abrechnungsbefugnis für Progressive Muskelrelaxation (PMR) und in Teilen auch für die Gruppentherapie während der Ausbildung zu erlangen. Dies ist ohne zusätzliche Kosten möglich.
Zusätzliche Seminare (fakultative Seminare)
Neben unserem Curriculum – welches die mind. 600 Unterrichtseinheiten (UEs) der Theoretischen Ausbildung umfasst – bieten wir pro Ausbildungsjahrgang weitere, über die 600 UEs hinausgehende fakultative Seminare an, welche bei Interesse besucht werden können, ohne dass weitere Kosten hierfür entstehen:
- Einführung in die Praktische Tätigkeit in der Psychiatrie
- Entspannungsverfahren
- VT in Gruppen
- Die dritte Welle in der Verhaltenstherapie
- Management von Praxisgründung und -führung
- Praxisfelder Psychotherapie
- Schreiben von Falldokumentationen
- Booster Sitzung in Psychopharmakologie zur Prüfungsvorbereitung
Entspannungsverfahren – Progressive Muskelrelaxation
Im Rahmen Ihrer Ausbildung am BIPP können Sie die notwendigen formalen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Abrechnung von Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobsen (PMR) erlangen. Diese können Sie nach Erhalt der Approbation bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.
Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie an unserem Seminar zu Entspannungsverfahren teilnehmen und darüber hinaus Kleingruppenübungen zur PMR im Rahmen des Praktischen Methodentrainings durchführen.
Gruppenpsychotherapie
Sie haben am BIPP zudem die Möglichkeit in Teilen die Voraussetzungen für die Genehmigung zur Abrechnung von Gruppenpsychotherapien zu erlangen (Selbsterfahrung und Theorie). Eine Voraussetzung hierfür ist, dass Sie an unserem Seminar zu Verhaltenstherapie in Gruppen teilnehmen.
Die hierfür noch notwendigen weiteren Bestandteile (Gruppenbehandlung unter Supervision) können Sie ggf. im Rahmen der Praktischen Tätigkeit in den Kliniken erwerben (hier ist eine Rücksprache mit der Klinik notwendig). Eventuell fehlende Ausbildungsteile für die Durchführung von Gruppentherapien können alternative auch später an einem anerkannten Ausbildungsinstitut erbracht werden.
Die Genehmigung zur Abrechnung von Gruppenpsychotherapien können Sie nach Erhalt der Approbation bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.